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März 2018 Planlos in die ZukunftWer in den Tag hinein lebt und Geld ausgibt, ohne zu wissen, was er im letzten Jahr verdient und ausgegeben hat, welche Einnahmen und Zahlungsverpflichtungen im laufenden Jahr zu erwarten sind, wie hoch die Schulden sind und ob noch irgendwelche Ersparnisse vorhanden sind, der könnte bald Kunde eines Gerichtsvollziehers sein.Eigentlich wären auch die Landkreiskommunen zu einer vorausschauenden Haushaltsplanung verpflichtet. Tatsächlich aber verstoßen die meisten Gemeinden gegen die Bayerische Gemeindeordnung, ein bayerisches Gesetz, das ihnen zwingend vorschreibt, ihre Haushaltspläne "spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres" dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2016 hatten nach Auskunft des Landratsamts von den 21 Landkreisgemeinden nur Frauenneuharting, Hohenlinden und Poing ihre Haushaltspläne fristgerecht vorgelegt. Auch für das bereits 2 Monate alte Haushaltsjahr 2018 sieht es nicht besser aus. Das verwundert nicht, denn die Kommunalaufsicht im Landratsamt Ebersberg sieht den Gesetzesverstößen durch die Gemeinden ziemlich untätig zu und tut nicht mehr, als die Gemeinden in jedem Haushaltsgenehmigungsschreiben auf die fristgerechte Vorlage hinzuweisen. Wieso aber sollten die Bürgermeister sich gesetzeskonform verhalten, wenn es das Landratsamt auch nicht besser macht ? Landrat Niedergesäß und seine "Finanzmanagerin" Brigitte Keller sind zwar bei der Planerstellung noch pünktlich, bis der Plan aber durch alle Ausschüsse gelaufen ist und der Kreistag ihn beschließt, ist es dann meist aber schon Mitte Dezember – mit einem etwas besseren "Timing" der Sitzungstermine könnte der Kreistag aber die gesetzliche Monatsfrist noch erreichen. In Ebersberg, Grafing, Kirchseeon und Zorneding fehlt es hingegen erkennbar am Willen der Bürgermeister und Gemeinderäte, sich an die gesetzliche Frist zu halten. Als Letzte ins Ziel kommen meist die Kirchseeoner, die sich bis Mitte oder gar Ende April Zeit lassen - auch in diesem Jahr 2018 ist es nicht besser. Nur wenig schneller – aber dennoch meist um viele Monate verspätet – sind die Zornedinger und die Ebersberger, im Vergleich am schnellsten sind noch die Grafinger. Bis dann der Haushaltsplan vom Landratsamt geprüft und genehmigt ist, durch öffentliche Bekanntmachung rechtswirksam wird und die Bürger erstmals die Möglichkeit zur Einsicht haben, ist in Kirchseeon oft schon die Hälfte des Haushaltsjahres vergangen. Dass der Kirchseeoner Bürgermeister Ockel regelmäßig viel zu spät dran ist, erklärte er auf der Bürgerversammlung im November 2017 so: "Manchmal wird bemängelt, dass wir, ebenso wie auch der Großteil der anderen Kommunen erst jeweils im laufenden Jahr den Haushalt für dieses Jahr aufstellen. Der Marktgemeinderat sprach mehrfach über dieses Thema und wir waren uns jeweils einig, dass es sehr gute Gründe gibt, erst im Wissen über alle künftigen Zahlen den Haushalt zu erlassen". "Alle künftigen Zahlen" kennt man aber erst am Ende des Haushaltsjahres – werden in Kirchseeon Pläne nicht für die Zukunft, sondern für die Vergangenheit gemacht ? Und obwohl sich Bürgermeister Ockel und sein Kämmerer viel mehr Zeit lassen als die meisten anderen Kommunen, finden sich im Haushaltsplan dann nicht mal die Ergebnisse des Vorjahres, sondern nur die Zahlen des Vorvorjahres. Da auch die Bilanzen des Eigenbetrieb Wasserwerk regelmäßig verspätet erstellt werden, "Bilanzkosmetik" bei den Kosten des Hallenbads und mit wohl eher imaginären Gewinne aus Grundstücksgeschäften mit dem ehemaligen Bundeswehrgelände betrieben wird, sehen nicht wenige einen kausalen Zusammenhang zwischen der mangelhaften Haushaltsplanung und dem von Bürgermeister Ockel angehäuften Rekordschuldenberg. Während man sich in Kirchseeon gar nicht erst um einen fristgerecht aufgestellten Haushaltsplan bemüht, meint der Grafinger Stadtrat, einen Weg gefunden zu haben, um die gesetzliche Frist für die Vorlage von Haushaltsplänen ignorieren zu dürfen. Auf Antrag der CSU-Fraktion sollte in der Stadtratssitzung vom 05. Juli 2016 zunächst beschlossen werden, "den Haushalt in Zukunft Ende des vorherigen Jahres zu verabschieden". Am Ende beschloss der Stadtrat aber, dass "für die Zukunft eine Beschlussfassung des Haushalts bis Ende Januar des neuen Haushaltsjahres durchgeführt werden soll" - also bis 2 Monate nach der gesetzlichen Frist. Noch werden in Bayern aber die Gesetze vom Landtag beschlossen und eine Kommune hat nicht das Recht, sich per Stadtratsbeschluss über den Landtag zu erheben und gesetzliche Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Die sprichwörtliche "schwäbische Hausfrau" will jederzeit die Übersicht über ihre Einnahmen und Ausgaben behalten. Sie plant voraus, weil ihr bei finanziellen Engpässen meist niemand aushilft. Finanzielle Engpässe drohen keinem Gemeindekämmerer. Wenn das Geld in der Kasse knapp wird, dann bekommen sie problemlos Kredite von den Banken, denn diese wissen, dass sie ihr Geld gut verzinst sicher wieder bekommen: die Gemeinde erhöht einfach die Gemeindesteuern und die Bürger können sich nicht dagegen wehren, sondern müssen die Zeche für die finanzielle "Irrfahrt im Nebel" durch ihre gewählten Vertreter zahlen. Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft März 2018. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite http://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm
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