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August 2015 Energiewende im Landkreis – Ein Scheitern auf Raten ?Noch halten die Mehrheit des Kreistags und das Landratsamt an der 2006 beschlossenen Vorstellung fest, dass die Energieversorgung des Landkreises durch Einsparmaßnahmen und die intensive Nutzung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen und anderen endlichen Energieträgern werden soll. Zwar schränkte der Kreistag in seinem Beschluss vom 27. April 2015 diese Vision dahingehend ein, dass diese Zielvorstellung nur noch für die Bereiche Strom und Wärme gelten soll. Ausgeblendet wird dabei aber, dass für die Produktion und Verteilung der von den Landkreisbürgern konsumierten Güter und Dienstleistungen in anderen Teilen Deutschlands und der Welt Strom und Wärme in einem Umfang eingesetzt werden, der ein Vielfaches der im Landkreis unmittelbar verbrauchten Energiemengen entspricht – eine Energieautarkie oder eine Unabhängigkeit der Landkreisbürger von fossilen Energien ist überhaupt nicht in Sicht.Vor solchen Fakten verschließt man aber die Augen und will lieber den Illusionen glauben, die "Gutachten" versprechen: eine Energieautarkie ohne Einschränkung unseres energieintensiven Lebensstils wäre angeblich möglich, wenn man nur genug Solarzellen und Windkraftanlagen aufstellte und ansonsten Energie durch Effizienzsteigerungen einsparte. Die naturwissenschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten erweisen sich jedoch als stärker. Die Einsparungen durch Effizienzverbesserung erweisen sich angesichts der weiterhin starken Bevölkerungszunahme im Landkreis und wegen der Rebound-Effekte als Luftbuchung. Auch wurde bislang nur eine einzige von vielen Dutzenden angedachter Windkraftanlagen (WKA) genehmigt – und ob diese Anlage der Osterkling GmbH im Schwachwindgebiet bei Alxing jemals gebaut wird, steht auch noch gar nicht fest. Nachdem die 10H-Regelung der Staatsregierung der geplanten flächendeckenden "Verspargelung" von Landkreisgemeinden wie z.B. Kirchseeon vorerst ein jähes Ende bereitet hat, setzen die "Klimaschutzmanager" im Landratsamt nun alles daran, wenigstens ein einziges, symbolisches Windkraftprojekt mit allen Mitteln durchzusetzen, nämlich den Windpark der Fa. Green City Energy AG (GCE) im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst. Doch trotz einer 1-jährigen Windmessung ist die Wirtschaftlichkeit noch immer nicht nachgewiesen und die rechtlichen Probleme des Naturschutzes, der Luftsicherheit und des Trinkwasserschutzes erscheinen derzeit unüberwindbar. Die Wirtschaftlichkeit wollen das Landratsamt und der Kreistag dadurch verbessern, indem der privatwirtschaftlichen und profitorientierten Fa. GCE unternehmerische Risiken abgenommen werden und dafür dem Steuerzahler aufgebürdet werden. So sollte das Kostenrisiko der Windmessung zunächst durch ein Darlehen des Landkreises "abgefedert" werden – eine Beschwerde bei der Rechtsaufsichtsbehörde verhinderte jedoch diesen Plan. Die Fledermausmessung am Windmessmast, die eigentlich vom der Fa. GCE zu bezahlen wäre, erfolgte jedoch mit Steuergeldern – eine unzulässige Subvention einer privaten Firma. Im Herbst letzten Jahres musste man dann im Landratsamt und bei der Fa. GCE überrascht zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein Bauverbot aussprach, weil durch die geplanten 200 m hohen WKAs die zivilen Flugsicherheitsanlagen bei Ottersberg so gestört würden, dass die Luftsicherheit gefährdet wäre. Seit aber im Frühjahr 2015 eine WKA in Oberneuching (Lkr. Freising) genehmigt wurde, schöpft man im Landratsamt wieder Hoffnung, dass die Luftsicherheitsbehörden einen im März 2015 eingebrachten neuen Antrag für bis zu 5 WKA an etwas anderer Stelle im Ebersberger Forst nicht mehr ablehnen würden – die Entscheidung der Behörde wird für die nächsten Wochen erwartet. Ebenso wie beim Vorgängerantrag missachtet das Landratsamt aber wiederum Verfahrensvorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und führt ein sog. Vorbescheidsverfahren im vereinfachten Verfahren durch, um die Öffentlichkeit vom Verfahren auszuschließen. Das Bemühen, der Öffentlichkeit wichtige Informationen zu den WKA-Planungen im Ebersberger Forst vorzuenthalten, teilen auch andere beteiligte Behörden. So äußerte der Bürgermeister der Stadt Ebersberg, Herr Brilmayer, in einer Besprechung mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt im Juni 2013, dass es bereits Nachtragen zu diesem Thema in nicht-öffentlicher Sitzung (!) gegeben habe. Er müsse deswegen dem Stadtrat berichten. Herr Brilmayer drückte in dieser Besprechung seine erheblichen Bedenken aus, dass einzelne dieser geplanten WKA im Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Ebersberg, das sich mitten im Ebersberger Forst befindet, errichtet werden sollen. Seine Frage, was denn passiert und wer denn haftet, wenn die Trinkwasserversorgung der Stadt Ebersberg während des Baus oder Betriebs durch Austritt wassergefährdender Stoffe wie Getriebe- oder Hydrauliköle und Schmier- bzw. Kühlmittel ausfällt, blieb aber unbeantwortet. Dass dies keine theoretische Frage ist, zeigte der Bericht eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Ebersberg: "Für die Stadt weist Herr P. darauf hin, dass die Stadt aus Anlass der Errichtung des Messmastes schlechte Erfahrungen gemacht habe. Der Standort sei mit Schwerlastfahrzeugen angefahren worden. Deren Fahrer seien nicht eingewiesen gewesen. Es habe keine Sicherungsposten gegeben. Man habe für den Antransport völlig ungeeignete Waldwege genutzt. Das sei auch durchaus gefährlich gewesen. In diesem Zusammenhang weist Herr P. darauf hin, dass man sich nach seiner Ansicht an die Genehmigungsauflagen nicht gehalten habe. Teilweise seien die eingesetzten Maschinen (Harvester) im WSG abgestellt geblieben. Sie seien dort auch repariert worden. Das sei aus seiner Sicht im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen problematisch, immerhin stellten die eingesetzten Fahrzeuge ein Gefahrenpotential dar. Gleiches gilt für etwaige Havariefälle der Anlagen. Wenn es dort zu einem Gondelbrand käme, dann würden die wassergefährdenden Flüssigkeiten - mindestens Kühlmittel - austreten, dem Mast entlang ablaufen und über das Fundament in den Untergrund sickern. Zu löschen gäbe es bei solchen Bränden nichts. Deshalb sei in einem Havariefall davon auszugehen, dass die besagten Flüssigkeiten innerhalb kürzester Zeit im Trinkwasser der Stadt seien."[1] Die Sorgen der Stadt Ebersberg werden vom Wasserwirtschaftsamt geteilt: "Herr B. erläutert, das Wasserwirtschaftsamt fühle sich nicht wohl bei dem Gedanken der Genehmigung einer Windkraftanlage an diesem Standort. Es sei zu überlegen, ob man die Standorte der einzelnen Anlagen nicht aus dem Wasserschutzgebiet herausnehmen könne. Die Errichtung des Messmastes hätte aber seitens des Wasserwirtschaftsamtes nicht abgelehnt werden können. Auch das Merkblatt [Anm: Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Nr. 1.2/8 mit Stand vom August 2012 "Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen"] zeige ja, dass Wasserschutzgebiete die Zulassung von Windkraftanlagen nicht schlechthin ausschließen. Einer Rodung von je einem Hektar für jede Anlage könne jedenfalls aus sachlicher Sicht nicht hingenommen werden. Ein zweites Problem sähe er in der nur geringen Grundwasserüberdeckung in der Münchner Schotterebene. Sie dürfte hier bei ca. zehn Meter liegen. Das begrenze Gründungsmaßnahmen und lasse den Einsatz wassergefährdender Stoffe als kritisch erscheinen."[1] Die Ebersberger Bürger wurden jedoch nie gefragt, ob sie bereit seien, für die "Energiewende" die Sicherheit ihrer Trinkwasserversorgung aufs Spiel zu setzen. [1]Aktennotiz über Besprechung bei der Stadt Ebersberg wegen Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet vom 19. Juni 2013 Nachtrag vom 13.07.2016: Laut einem Bericht der SZ vom 12.07.2016, "Wasser gegen Wind" hat Stadt Ebersberg im Jahr 2015 selbst ein hydrologisches Gutachten beim Fachbüro Crystal Geotechnik in Wasserburg in Auftrag gegeben, das am 12.07.2016 dem Technischen Ausschuss des Stadtrates vorgestellt wurde. Hydrogeologische Stellungnahme der Fa. Crystal Geotechnik, Rosenheim, vom 02.03.2016
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