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März 2017 Energiewende im Landkreis (1): Die EnergiegenossenEs gab genug Gutachter, die vor und nach Fukushima den Ebersberger Kreisräten gegen gutes Geld die Machbarkeit ihrer Utopie von der Unabhängigkeit des Landkreises von fossilen Energieträgern bis zum Jahre 2030 bescheinigten. Und es gab im Kreistag nicht wenige, die bereit waren, dafür den Preis einer Verschandelung der Landschaft durch bis zu 80 Windräder als "alternativlos" zu akzeptieren.Die Realität zwang den Kreistag aber schon im Jahr 2015 dazu, seine "Autarkieziele" auf Strom und Wärme einzuschränken. Und im Sommer 2016 bekam der Kreistag bescheinigt, dass das "Energiewendeziel Autarkie 2030" beim bisherigen (geringen) Tempo bei Strom, Wärme und Mobilität weit verfehlt werden würde. Das aber hinderte den Kreistag nicht, zeitgleich den Vertrag mit dem "Klimaschutzmanager" und gelernten Zimmermeister Hans Gröbmayr, der im Landratsamt seit 2011 für die Durchsetzung der "Energiewende" verantwortlich ist, um zwei weitere Jahre zu verlängern. Von den als Säule der "Energiewende" angedachten vielen Windrädern im Landkreis steht bis heute nur ein einziges und ob die fünf geplanten Windräder im Landschaftsgebiet Ebersberger Forst jemals gebaut werden, ist weiterhin fraglich. Einen relevanten Beitrag zur "Energiewende" werden diese wenigen Windräder ohnehin nie leisten können – statt dessen haben sie zu einer bis heute anhaltenden Spaltung der Landkreisbevölkerung geführt. Die "Energiewende" im Landkreis ist aber auch in anderen Bereichen kein Erfolgsprojekt, da Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Bezahlbarkeit von den vielen "Klimaschutzmanagern" im Landkreis konsequent ausgeblendet werden. So werden überall Pellet- oder Hackschnitzelheizungen eingebaut, auch wenn Alternativen billiger und ökologischer wären und auch weniger CO2 ausstoßen würden. Auch bei der Umrüstung der Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Gebäuden auf LED und bei der Installation von Fotovoltaikanlagen scheinen die Kosten und die Wirtschaftlichkeit oft Nebensache zu sein – ein Euro kann aber nur einmal ausgegeben werden und weil er oft ineffizient ausgegeben wird, sind bei der "Energiewende" kaum Fortschritte zu verzeichnen. Besonders teuer aber wird es, wenn "Bürgerenergiegenossen" ins Spiel kommen. Initiiert durch den "Klimaschutzmanager" Gröbmayr werden bei kommunalen Investitionen in einer für die Öffentlichkeit intransparenten Weise eigens gegründete privatrechtliche Gesellschaften zwischengeschaltet. Diese überflüssigen Konstrukte dienen nur dem Zweck, den "Bürgerenergiegenossen" eine risikolose Verzinsung ihrer eingebrachten Gelder zu ermöglichen. Die Zeche zahlen die Gemeindebürger, denn diese müssen zusätzlich zu den Sachinvestitionskosten auch für die Gründungs- und Verwaltungskosten der Zwischengesellschaft, von der Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater profitieren, sowie für die Zinszahlungen an "Bürgerenergiegenossen" aufkommen. Die Fotovoltaikanlage im Klärwerk Glonn, die Kälteanlage des EHC Klostersee und - nach den bisher bekannt gewordenen Details – auch das "Leuchtturmprojekt" Nahwärme Moosach haben eines gemeinsam: die Beteiligung von "Bürgerenergiegenossen" verteuert die "Energiewende" für die Kommunen und die Bürger. Die Verschleierung dieser überflüssigen Konstrukte funktioniert so gut, dass es selbst jenen "Bürgerenergiegenossen", die in Gemeinde- und Stadträten sitzen, nicht klar zu sein scheint, dass sie sich aufgrund des Verbots in der Gemeindeordnung wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung über solche Projekte beteiligen dürfen. Dennoch leitete die Grafinger Bürgermeisterin und "Bürgerenergiegenossin" Obermayr im Herbst 2014 im Stadtrat die Beratungen in TOP 7 über die Finanzierung des EHC-Kälteaggregats und stimmte - ebenso wie andere "Bürgerenergiegenossen" im Stadtrat – auch mit ab. Transparenz ist auch keine Stärke der Verantwortlichen in der REGE eG, der "Regenerative Energie Ebersberg eG", einer weiteren Genossenschaft. Die "Flucht ins Privatrecht" erleichtert es dem Landrat, den Bürgermeistern und den "Bürgerenergiegenossen", ihr Handeln der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Denn der Landkreisbürger hat – anders als bei Kreistags- und Gemeinderatssitzungen – kein Recht, an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen, er hat auch keinerlei Auskunfts- oder Einsichtsrechte. Wie der Fall des Abwasserentsorgers gKU VE München Ost in Poing zeigt, vermochten es 13 Bürgermeister im gKU-Verwaltungsrat nicht, den inzwischen ausgeschiedenen Vorstand zu kontrollieren, denn ansonsten würde nicht die Staatsanwaltschaft seit über 2 Jahren gegen ihn und seine damals angestellte Ehefrau ermitteln. Weshalb sollte der Landkreisbürger daher den gleichen Bürgermeistern vertrauen, die kommunalen Interessen in den zahlreichen privatrechtlichen „Energiewende“-Gesellschaften des Landkreises wirksam vertreten und diese kontrollieren zu können ? Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft März 2017. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt.
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