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Januar 2025 Das stinkt dem EberPfarrer wollte er als Kind einmal werden, offenbarte der einstige Ministrant Robert Niedergesäß der Presse vor einigen Jahren. Sein Drang zur Selbstdarstellung wäre aber einer klerikalen Karriere sicher nicht förderlich gewesen. Denn diese verlangt christliche Demut - anders als eine das Wort "christlich" zumindest im Namen führende Partei, der er daher schon in früher Jugend beitrat.Bei so viel "Christlichkeit" war es folgerichtig, am 13. Mai 2013 den Diensteid als Landrat mit dem vorgeschriebenen Wortlaut "Ich schwöre ...Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten" durch den Zusatz "so wahr mir Gott helfe" zu bekräftigen. Ob er das bei seiner täglichen Arbeit schon mal "vergisst", wissen wir nicht. Sicher wissen wir aber, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) in seinem bislang letzten Bericht zur überörtlichen Prüfung des Handels und Finanzgebahrens des Landrats wohl vorsätzliche Gesetzesverstöße zu Lasten des Steuerzahlers vermerkte und damit implizit die Frage aufwarf, ob sich der Landrat über den Gesetzen stehend wähne. So rügte der BKPV in TZ1, dass der Landrat seit Beginn seiner Amtszeit ungerechtfertigt jährlich 50 TEUR an seine Mitarbeiter zu deren freien Verfügung ausbezahlt habe. Das hört sich nach wenig an. Kumuliert wurden vom Landkreissteuerzahler inzwischen aber fast 1 Mio. EUR für Essen in Edelrestaurants, Ausflüge in Berghütten, doppelte Weihnachtsfeiern, Konzertbesuche, Surf- und Kochkurse und ähnliches bezahlt. Auf den ersten Blick erscheinen die als "teambildende Maßnahmen" erklärten Ausgaben unbedenklich. Doch in der "Finanz-D[ienst]A[nweisung]" sind die Kriterien, nach denen die Zahlungen erfolgen, äußerst schwammig formuliert, so dass der Willkür Tür und Tor geöffnet ist. Bekommt eine Gruppe eher eine "Ausschüttung von Budgetüberträgen", wenn sie in möglichst kurzer Zeit viele Anträge und Widersprüche von Bürgern ablehnt und auf diese Weise ein gutes "fiskalisches Ergebnis" erzielen kann? Werden Anreize für bürgerunfreundliches Verhalten geschaffen, denn ein Eingehen auf die Bedürfnisse eines Bürgers kostet nun mal Zeit? Wirkt das "Bonussystem" diskriminierend für Mitarbeiter mit Behinderungen, die womöglich in mancher Beziehung kein so gutes "fiskalisches Ergebnis" erbringen können wie ihre Kollegen? Werden durch das System – bewusst oder unbewusst - Anreize gesetzt, leistungsschwächere Mitarbeiter nicht in die eigene Arbeitsgruppe aufzunehmen oder sie gar "rauszumobben", um die "Bonuszahlung" für die Gruppe nicht zu gefährden? Auf diese Fragen antwortet der Landrat seit über einem Jahr entweder gar nicht oder nur ausweichend. Er verweigert auch die Herausgabe einer bereits vorhandenen Liste, die auf mehreren Dutzend Seiten viele Hunderte Auszahlungen ausweist, teilweise ohne Angabe eines Zahlungsempfängers und/oder des Zahlungszwecks. So stärkt er den Verdacht, dass der eigentliche Zweck dieses Systems nicht die Stärkung des Betriebsklimas ist, sondern dass der Hintergedanke ist, auf diesem Weg Unterwürfigkeit zu belohnen, aber kritische oder "aufmüpfige" Mitarbeiter zu disziplinieren oder gar "elegant" loszuwerden. Denn wer sich mit Gruppendynamik auskennt, weiß, wie die Mitglieder einer Gruppe mit einem angeblich "leistungsschwachen" Kollegen umgehen, wenn dieser für die Versagung von Begünstigungen für die gesamte Gruppe verantwortlich gemacht wird. Die Duldung oder gar Förderung solcher gruppendynamischer Prozesse ist weder "christlich" und schon gar nicht "sozial". Damit niemand von außerhalb und auch nicht der Kreistag auf dieses System aufmerksam wird, wurden die Ausgaben im Landkreishaushalt verschleiert und nicht unter einem aussagekräftigen Titel wie z.B. "Bonuszahlungen für Mitarbeiter" geführt, sondern unter der fachlich falschen und irreführenden Bezeichnung "Budgetrücklage" oder "Budgetübertrag" versteckt. Ein ausdrücklicher Beschluss des Kreistag für diese Ausgaben ist zudem nicht bekannt. Der BKPV rügte die Rechtswidrigkeit dieser Ausgaben dreimal im Abstand mehrerer Jahre, zuletzt am 01.06.2021, davor am 23.05.2014. Aber scheinbar beeindruckte das weder den Landrat, noch seine Stellvertreterin im Amt und "Finanzmanagerin" Frau Brigitte Keller und auch nicht das (interne) Rechnungsprüfungsamt – kein Wunder, denn letzteres soll selbst zu den Begünstigten gehört haben, da kann man schon mal "Fünfe gerade sein lassen"... Der faule Zauber hörte erst auf, als die Regierung von Oberbayern aufmerksam geworden war und dem Landrat im Frühjahr 2023 ultimativ weitere solcher Ausgaben untersagte. Wer jetzt denkt, dass der Kreistag nun den Landrat für die über viele Jahre wohl rechtswidrig ausgezahlten "Budgetrücklagen" persönlich in Regress nähme, damit der Landkreis etwas mehr Geld für die Finanzierung seiner vielen Wünsche zur Verfügung hat, der kennt die Ebersberger Kreisräte nicht. Lieber knöpfen sie das für ihre vielen Wünsche benötigte Geld über die Kreisumlage den wehrlosen Gemeinden ab (so dass z.B. der Markt Kirchseeon sein Hallenbad schließen musste), als die "Hand, die sie füttert, zu beißen". Und der Landrat will die Sache scheinbar wieder mal aussitzen und dabei wohl lieber nicht an die Namen Josef Hollerith (Ex-Wahlkreis-MdB), Jens-Folkard Schmidt (Ex-Vorstand des Trink- und Abwasserverbands gKU VEMO in Poing) und Stefan Huber (Geschäftsführer der Kreisklinik) erinnert werden. Allesamt Mitglieder einer bekannten "christlichen" Partei und ehemalige Amts- und Mandatsträger aus dem Landkreis, die in den letzten Jahren strafrechtlich wegen Untreue verurteilt worden waren. Auch Robert Niedergesäß hatte als damaliger Bürgermeister in Vaterstetten (wegen eines Dienstwagens) schon mal intensiveren Kontakt mit der Staatsanwaltschaft München II. Damals ging es für ihn noch halbwegs glimpflich aus. Ob der Landkreiswähler in anderthalb Jahren auch so christlich nachsichtig mit ihm sein wird? Dieser Artikel ist eine fortgeschriebene Fassung der in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft Januar 2025, erschienenen Erstversion. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite http://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm oder auf "Der Oberbayer" ![]()
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