Kirchseeon-intern.de - Ortsgeschichte - Kirchseeon 1933-1945 - Personen: Ebner Maria


Ortsgeschichte - Kirchseeon 1933-1945 - Personen

Ebner Maria, NS-Frauenschaftsleiterin in Kirchseeon von Dezember 1932 - April 1934

Aus den Akten der Spruchkammer Ebersberg, Az. E192
Staatsarchiv München, Karton 3983

Maria Ebner wurde am 30.8.1899 als Tochter des Brauereibesitzes Carl Jedelhauser in Kleinkötz bei Günzburg geboren. Sie heiratete 1920 den Arzt Dr. Gregor Ebner (sie wohnte in Kirchseeon seit 1920), der 1923 die Arztpraxis in Kirchseeon übernahm [heute: Spannleitenberg 1].

Politisch will Maria Ebner bis 1932 nie tätig geworden sein. Im Dezember 1932 wurde in Kirchseeon im Cafe Gottfried durch Frau von Putzer [Gaufrauenschaftsreferentin] aus München die Ortsgruppe Kirchseeon der NS-Frauenschaft gegründet (laut Aussage des Zeugen Josef H., Kirchseeon, soll die Gründung der Ortsgruppe von Dr. Gregor Ebner organisatorisch vorbereitet worden sein; die spätere NS-Frauenschaftsleiterin Kreszenz [Centa] Rundbuchner sagt aus, dass die NSF-Ortsgruppe Kirchseeon am 17. Dezember 1932 durch Brass, Kegelmeier [München], Frau von Butzer [sic!] und Dr. Ebner gegründet worden sei).

An der Gründungsversammlung nahmen neben Frau Ebner und ihrem Mann ca. 40-50 Frauen teil (die Gründungsversammlung soll von der Gaufrauenschaftsleiterin einberufen worden sein). Als die anwesenden Frauen in die NSF aufgenommen worden waren, sei Frau Ebner von diesen zur Übernahme der Leitung aufgefordert worden (angeblich soll sie von dem anwesenden Kirchseeoner Bürgermeister Scheidhammer als Leiterin vorgeschlagen worden sein). Sie soll sich mit Hinweis auf ihre fehlende politische Erfahrung und auf ihre familiären Verpflichtungen als Mutter von einjährigen Zwillingen (insgesamt 3 Kinder) zunächst gesträubt haben, sich aber dann bereit erklärt haben, nachdem ihr von Frau von Putzer versichert worden sei, dass es sich nicht um eine politische, sondern um eine karitative Tätigkeit handele und ihr Mann zugesagt habe, die schriftlichen Arbeiten zu übernehmen.

Sie leitete die Kirchseeoner NS-Frauenschaft etwa 1 1/4 Jahre. Ihre Nachfolgerin war Kreszenz [Centa] Rundbuchner.

Im Spruchkammerverfahren stellte Frau Ebner ihre Tätigkeit als NS-Frauenschaftsleiterin als karitative Tätigkeit zur Unterstützung hilfsbedürftiger Mütter und Familien dar ("Verteilung von Spenden, Unterstützungen, Sammlungen für Bedürftige und Verteilung gespendeter Sachen an Bedürftige") dar. Eine "politische Leiterin in eigentlichen Sinne" sei sie nicht gewesen; sie sei auch nicht vom zuständigen Hoheitsträger ernannt oder bestätigt worden und habe auch nie einen sog. politischen Leiterausweis erhalten. Mit der NSDAP-Ortsgruppenleitung habe nur ein loser Kontakt bestanden.

Im März 1934 setzte der damalige NSDAP-Kreisleiter Steinhäusser angeblich ohne deren Wissen anstelle der infolge eines Dienstunfalls lebensgefährlich erkrankten Kreisfrauenschaftsleiterin Johanna Brandl aus Kirchseeon Frau Dr. Johannes aus Ebersberg als deren Nachfolgerin ein. Dr. Gregor Ebner, der behandelnde Arzt von Frau Brandl, setzte sich für Frau Brandl ein, ließ eine Frauenschaftsversammlung einberufen und legte den Frauen ein Schreiben zur Unterschrift vor, in dem diese den Austritt aus der NFS erklärten sollten, "wenn das Frau Brandl durch die Kreisleitung zugefügte Unrecht nicht wieder gutgemacht würde." Frau Ebner stellte auch ihr Amt als NSF-Ortsgruppenleiterin zur Verfügung (laut Klageschrift der Spruchkammer Ebersberg war sie Mitglied der NSF bis April 1934). Nach diesem Auftritt zählte die NSF-Ortsgruppe nur noch 120 Mitglieder (laut Zeugenaussage der späteren NS-Frauenschaftsleiterin K. Rundbuchner).

Nachdem der Kreisleiter vergeblich versuchte, Frau Ebner zur Zurücknahme ihres Protests zu bewegen, ließ er ein Gaugerichtsverfahren gegen Frau Ebner und ihren Mann durchführen, bei dem Dr. Ebner mit dem Ausschluß aus der Partei gedroht wurde. Für Frau Ebner hatte der Vorfall keine Konsequenzen, sie erklärte jedoch dem Kreisleiter den Austritt aus der NSDAP, der sie auf Drängen des "Hoheitsträgers der Partei" am 1.3.1933 beigetreten sein will (Parteibuch Nr. 1483390; im Meldebogen gab sie an, dass sie erst 1934 der NSDAP beigetreten sei; laut Auskunft der Militärregierung Ebersberg im Arbeitsblatt war sie noch 1939 als Parteimitglied verzeichnet); alle Ortsfrauenschaftsleiterinnen sollten damals in die Partei eintreten.

Der Kreisleiter nahm den Austritt nicht entgegen und er und die Kreisfrauenschaftsleiterin versuchten Frau Ebner - vergeblich - zur Mitarbeit zu bewegen. Sie will sich aber von jeder Parteitätigkeit zurückgezogen haben und kaum mehr eine Versammlung besucht haben, wofür man in Kirchseeon kein Verständnis gehabt habe, "weil man von der Frau eines SS-Führers als selbstverständlich annahm, sie müsse eine überzeugte Nationalsozialistin sein." Die [NSDAP-]Ortsgruppe hat sie später mehrfach durch die (neue) NSF-Leiterin und ihren Mann, Dr. Ebner, aufgefordert, wieder Versammlungen zu besuchen, aber sie habe sich vollkommen zurückgezogen und nur ihrer Familie gewidmet.

Nach Kriegsende zog Frau Ebner am 10.9.1945 nach Obereichhofen, Gde. Loitersdorf. Vom 27.11.1945 bis zum 26.4.1946 war sie im Gefängnis Rosenheim und im Lager Stefanskirchen interniert. Am 29.1.1947 zog sie nach Eglharting.

In ihrem Arbeitsblatt behauptet der damalige Kirchseeoner Bürgermeister Birkmaier - so wie auch bei den meisten anderen Parteimitgliedern - am 16. April 1948: "Über eine politische Betätigung von Frau Ebner ist hier nichts bekannt geworden".

In der Klageschrift des öffentlichen Klägers der Spruchkammer Ebersberg vom 19. Mai 1948 wurde Maria Ebner in die Gruppe 3 der Minderbelasteten eingestuft, weil ihr trotz ihrer formalen Mitgliedschaften in der NSDAP, der NSF (laut Auskunft der Militärregierung Ebersberg im Arbeitsblatt war sie auch Mitglied beim NSV) "keinerlei konkrete Schandtaten" nachgewiesen werden konnten, die eine "Einstufung ... in die Gruppe der Hauptschuldigen oder Belasteten rechtfertigen würden." Es wird ein einmaliger Beitrag in den Wiedergutmachungsfonds von 500 RM beantragt.

Die Zeugen im Verfahren vor der Spruchkammer Ebersberg sagen aus, dass Frau Ebner als NSF-Ortsgruppenleiterin nur eine eher geringe Aktivität entwickelt habe, während dieser Zeit aber die Kirchseeoner NSF-Ortsgruppe einen erheblichen Mitgliederzuwachs verzeichnen konnte (die spätere NS-Frauenschaftsleiterin Kreszenz Rundbuchner sagt, dass die NSF-Ortsgruppe Kirchseeon unter ihrer Leitung rund 200 Mitglieder hatte). Frau Ebner sei aber rednerisch nicht Erscheinung getreten (laut Zeugenaussage von Fr. Rundbuchner soll sie angeblich nur einmal in der Bahnhofsrestauration Grafing-Bahnhof gesprochen haben). Frau Ebners Rückzug habe bei den NSF-Mitgliedern in Kirchseeon Unwillen erregt: "Zuerst wird die Sache aufgezogen, und dann läßt man die Leute sitzen".

Frau Ebners Austritt aus der Kirche soll nur aus "rein privaten Gründen und Antrieben" erfolgt sein, aber nicht um den Forderungen des NS-Ideologie zu entsprechen. Der "Deutsche Gruss" wurde laut den Zeugenaussagen von ihr angenommen und erwidert.

Nach der Gaugerichtssache soll sie sich nach Aussage der Zeugen "vollkommen aus der Politik herausgehalten" haben.

Maria Ebner beauftragte im Juni 1948 die Münchner Rechtsanwälte Bandorf und Baumann II mit der Vertretung vor der Spruchkammer, da sie mit der Einstufung in Gruppe 3 nicht einverstanden war.

In ihrer Erwiderung an die Spruchkammer fordern die Anwälte die Einstellung des Verfahrens aufgrund der Weihnachtsamnestie, weil Frau Ebner nicht mehr als eine Mitläuferin gewesen sein und kein eigenes Einkommen und steuerpflichtiges Vermögen gehabt habe. Ansonsten führen sie umfangreich und gestützt auf die Aussagen der Zeugen B. G., Josef B., Johanna Brandl, Franziska W. [wohnte gegenüber dem Anwesen Ebner], Franziska R. [ehem. Kassenverwalterin des WHW], Kreszenz [Centa] Rundbuchner, und Dr. Gregor Ebner, alle aus Kirchseeon, aus, dass Maria Ebner politisch völlig uninteressiert gewesen wäre und ihr Interesse nur ihrer Familie und ihrem Haushalt gegolten hätte. Dr. Ebner sagt, dass er allen Schriftverkehr für seine Frau geführt hätte.

Ihre Tätigkeit als Frauenschaftsleiterin sei auch keine politische Tätigkeit gewesen. Daher wäre eine Einstufung als Minderbelastete ungerecht.

In der Erwiderung an die Spruchkammer wird Frau Ebners Widerstand gegen die Absetzung der Kreisfrauenschaftsleiterin Brandl als "Meuterei" hochstilisiert, um dann zu am Ende zu fordern:
"Bedenkt man, in welchem Umfang heute mit Rücksicht auf das zweite Abänderungsgesetz zum Befreiungsgesetz auch bekannt und prominente Angehörige der Partei, der SA, selbst der SS oder Persönlichkeiten, die im öffentlichen Leben unzweideutig als Förderer des Nazismus gewirkt haben, als Mitläufer eingestuft werden, so wäre die ungünstigere Behandlung dieser kleinen Amtsträgerin einer örtlichen Frauenschaft, die nicht politisiert hat und die nach kurzer Zeit unter Protest ausgeschieden ist, gewiß nicht gerechtfertigt".

Mit Spruch der Spruchkammer Ebersberg vom 9.9.1948 wird das Verfahren aufgrund der Weihnachtsamnestie eingestellt, dieVerfahrenskosten trägt die Staatskasse, Frau Ebner hat nur eine Verwaltungsgebühr von 10 DM zu entrichten. Die Spruchkammer kommt aufgrund der vorgelegten Aussagen zu dem Schluß, dass Frau Ebner nur widerstrebend NS-Ortsfrauenschaftsleiterin war, nur karitativ wirkte und den Nationalsozialismus nicht wesentlich unterstützte. Sie wäre in die Gruppe 4 der Mitläufer einzustufen. Als Minderverdienerin ohne steuerpflichtiges Einkommen falle sie unter die Weihnachtsamnestie.



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