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Umweltinformationen - Windenergie im Landkreis Ebersberg

Gebietskulisse Windkraft für den Landkreis Ebersberg, Stand Mai 2012 Gebietskulisse Wind für den Landkreis Ebersberg, Bayerisches Umweltministerium, Stand Mai 2012
Quelle: http://www.energieatlas.bayern.de/kommunen/gebietskulisse.html
Download der Karte der Gebietskulisse Wind für den Landkreis Ebersberg in hochaufgelösten pdf-Format (40 MByte)

Hinweis des Bayr. Umweltministerium zu Landschaftsschutzgebieten wie dem Ebersberger Forst:
"Die Windkraftnutzung in Landschaftsschutzgebieten ist grundsätzlich erst nach einer Verordnungsänderung möglich, da die Verordnung in der Regel einen Erlaubsvorbehalt für die Errichtung baulicher Anlagen enthält und die Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann.

Vorrangig sollen "grüne Flächen" außerhalb der Landschaftsschutzgebiete genutzt werden. Soweit das Angebot nicht ausreicht und dies mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zu vereinbaren ist, hat der Verordnungsgeber verschiedene Möglichkeiten, die Zulassung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet zu regeln: Sinnvoll ist vor allem eine Zonierung der Landschaftsschutzgebiete, da nur durch eine fundierte Planung der Schutzzweck erhalten bleiben kann. Möglich ist die Ausweisung von zwei bzw. drei Zonen, also von Ausschluss- und Ermöglichungsflächen und ggf. von zusätzlichen Flächen mit Einzelfallprüfung. Dagegen ist eine punktuelle Öffnung oder eine Verkleinerung der Landschaftsschutzgebiete nicht zu empfehlen. Verordnungsgeber sind die Landkreise, kreisfreien Gemeinden bzw. die Bezirke."


1. Aktivitäten des Kreistages und Landratsamtes Ebersberg:
Quelle: http://www.lra-ebe.de/buergerinfo/_frame.asp

Publikationen im Rahmen des SEC-Projekts zum Landkreis Ebersberg:
- Monitoring Report 27.07.2010
- Zieldefinitionen und Monitoring Parameter 24.09.2009
- Road-Map für den Landkreis Ebersberg (4. Update) 16.04.2009
- Potentialstudie 31.03.2009
- Kommunikationsplan 20.03.2009

24.10.2011: Informationsveranstaltung des Landratsamtes im Gymnasium Vaterstetten: Windkraft im Ebersberger Forst - Informationen zur Veranstaltung vom 24.10.2011

20.07.2011: 17. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 8.1, "Antrag der ÖDP zur Energiegewinnung durch Windkraft im Landkreis Ebersberg (vom 30.06.2011)"; TOP 8.2, "Antrag von Bündnis 90/ Die Günen zur Besichtigungsfahrt von bestehenden Windkraftanlagen (vom 08.07.2011)". Keine Niederschriften verfügbar

25.05.2011: 15. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 4, "Energiewende 2030, Windenergie im Landkreis, Zustimmung des Landkreises WEA Ebersberger Forst". Keine Niederschrift verfügbar

08.12.2010: Im öffentlichen Teil der 12. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 4, wurde das Gutachten zur Windenergie vorgestellt. Keine Niederschrift verfügbar

21.07.2010: Im öffentlichen Teil der 10. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 10.2, wurde ein Sachstandsbericht zum "Leitbild 2030; Bürgerakzeptanz zur Nutzung der Windenergie" abgegeben.

05.05.2010: Im öffentlichen Teil der 09. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 6, wurde einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweites Windgutachten für die Standorte Sauberg/Ebersberg, Taubenberg/Kirchseeon und Poing- Vaterstetten in Auftrag zu geben.
2. Für den Standort Poing/Vaterstetten werden Gespräche mit den allen Beteiligten geführt, um eine erste Windkraftanlage zusammen mit den Bürgern auf den Weg zu bringen.

30.09.2009: Im öffentlichen Teil der 07. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 5, wurde ein Antrag vom 13.08.2009 zur Nutzung der Windenergie im Landkreis behandelt. Leider keine Niederschrift verfügbar

11.02.2009: Im öffentlichen Teil der 04. Sitzung des ULV-Ausschusses, TOP 5, wurde ein Bericht des Dipl.-Ing. Günter Beermann zur Windenergie im Landkreis Ebersberg - Erstbetrachtung der Potenziale behandelt. Leider keine Niederschrift verfügbar.
Die Veröffentlichung des Gutachtens im Internet wurde dem Landratsamt durch den Gutachter untersagt.

2. Windgutachten und Prognosen, die im Auftrag des Landratsamtes Ebersberg erstellt wurden:

  • Wind&Regen - Büro für Technische Meteorologie, Dr. J. Guttenberger, Velburg, 15.02.2010: Energieertragsberechnung für Windkraftanlagen im Raum Ebersberg. Bericht Nr. 1006555-EP-V1
    Leider verweigert Hr. Dr. Guttenberger seine Zustimmung zur Veröffentlichung der durch öffentliche Mittel finanzierten Studie auf dieser Internetseite; Einsichtnahme für jedermann beim Landratsamt Ebersberg nach BayUIG-Antrag möglich.
  • TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Regensburg, 29.9.2010: Unabhängige Windprognose für die Standorte Poing-Vaterstetten (BY), Ebersberg-Sauberg (BY), Taubenberg (BY), Windpotenzial- und Energieertragsermittlung. Bericht Nr. MS-1008-055-BY-de
    Leider verweigert der TÜV seine Zustimmung zur Veröffentlichung der durch öffentliche Mittel finanzierten Studie auf dieser Internetseite; Einsichtnahme beim Landratsamt Ebersberg nach BayUIG-Antrag für jedermann möglich.
  • Andreas Schumann-Habigtsberg, Ebersberg, Herbst 2010: Messung der Windgeschwindigkeiten über Ebersberg in verschiedenen Höhen (Windschichtung bis 300 m) mittels eines Drachens

3. Weitere Windgutachten und Windmessungen im Landkreis Ebersberg und in der Umgebung:

4. Initiativen gegen der Errichtung von Windkraftanlagen im Voralpenberech:


5. Weiterführende Informationen:

Landschaftsschutzgebietsverordnungen zum Ebersberger Forst:

Abhandlung zur rechtlichen Zulässigkeit von Windkraftanlagen:
Dr. A. Scheidler, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen,
erschienen in: Bayerische Verwaltungsblätter, Heft 6/2011, S. 161-171

Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Dezember 2011


6. Antwort der Bayr. Staatsregierung zur Windenergie, u.a. zu 131 Standortsicherungsverträgen der Bayr. Staatsforsten zur Windenergienutzung in Staatsforsten,
LT-Drs. 16/1643 vom 23.7.2009

Auszug aus der Antwort der Staatsregierung:
"Zu 5.: Die 131 Standortsicherungsverträge räumen den Vertragspartnern der BaySF das Recht ein, die erforderlichen Planungsverfahren für die Errichtung von Windrädern auf Staatsforstgrund durchzuführen. Hierzu sind zunächst umfangreiche Voruntersuchungen technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Natur erforderlich, die die Vertragspartner der BaySF durchführen, bevor sie entscheiden, ob sie für den jeweiligen Standort ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren einleiten.

Die tatsächliche Realisierung hängt dann vom Ausgang des Genehmigungsverfahrens ab. Nach Mitteilung des StMELF bzw. der BaySF liegt in einem ersten Fall bereits ein positiver Vorbescheid zur Errichtung von 10 Windenergieanlagen auf Staatsforstgrund vor. Die Entscheidung über eine tatsächliche Realisierung des Vorhabens liegt beim Vertragspartner der BaySF, der der Vorhabensträger ist.

Vor diesem Hintergrund ist eine zahlenmäßige Aussage, bei wie vielen der 131 Standortsicherungsverträge wirklich Vorhaben realisiert werden, nicht möglich.
.....
Zu 8.
....
Nach Mitteilung des StMELF bzw. der BaySF erstreckt sich keiner der abgeschlossenen Standortsicherungsverträge auf ein in einem Regionalplan festgelegtes Ausschlussgebiet. Angesichts der Dimension der Projekte und des erheblichen Widerstands, als erste Projekte in der Öffentlichkeit bekannt wurden, hat der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten einen Stopp von Neuabschlüssen und eine Überprüfung der bestehenden Standortsicherungsverträge verfügt. Ziel ist, sich in Abstimmung mit den Vertragspartnern vorrangig auf solche Projekte zu konzentrieren, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen."

Laut mündl. Auskunft der Bayerischen Staatsforsten vom 18.10.2011 wurde für den Ebersberger Forst mittlerweile mit der Fa. Green City Energy ein Standortsicherungsvertrag abgeschlossen.

Bayerische Staatsforsten lehnen Akteneinsicht in Standortsicherungsvertrag für den Ebersberger Forst mit Green City Energy ab:
Antrag auf Akteneinsicht nach BayUIG vom 18.10.2011 und Ablehnung des Antrags durch die Bayerischen Staatsforsten, Regensburg, vom 24.11.2011

7. Links zu weiterführenden Informationen:



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