Kirchseeon-intern.de - Ortsgeschichte - Rückgabe der Ehrenbürgerwürde durch Josef Bleininhaus am 27. April 1933


Ortsgeschichte - Kirchseeon 1933-1945

Rückgabe der Ehrenbürgerwürde durch Josef Bleininhaus am 27. April 1933
Die Originalschreiben befinden sich im Archiv der Marktgemeinde Kirchseeon.

Schreiben von Josef Bleibinhaus

"Kirchseeon, 27. April 1933

An Herrn 1. Bürgermeister Scheidhammer in Kirchseeon.

Ende des Jahres 1908 wurde mit bei meinem Wegzug von Kirchseeon das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Eglharting verliegen. Der Wortlaut der hierüber ausgestellten Urkunde ist den z. Zt. vorhandenen Gemeinderats-Mitgliedern nicht bekannt und ich erlaube mir deshalb, diesen Wortlaut hier bekannt zu geben: "In Anerkennung der ganz außerordentlichen Verdienste für Kirche, Schule und Gemeinde hat die Gemeindeverwaltung Eglharting am 3. und 8. Dezember 1908 einstimmung beschlossen, dem Herrn Oberbauinspektor Josef Bleibinhaus, dem 2. Gründer Kirchseeons das erste Ehrenbürgerrecht in der Gemeinde Eglharting zu verleihen. Gegenwärtige Urkunde soll von beiden Beschlüssen, die einer großen, nie verlöschenden Dankbarkeit und Hochachtung entsprungen, öffentlich Zeugnis geben."
Nach den Ausführungen des Hrn. Braß in der ersten Gemeinderatssitzung bin ich nicht würdig - die Gemeinderäte stimmten dem zu - den Posten eines 2. Bürgermeisters einzunehmen. Ob ich ihn angenommen hätte, ist sehr zweifelhaft.
Ich war auch nicht würdig, in irgend einen Ausschuß gewählt zu werden.
Bei einer derartigen Gestimmung des neuen Gemeinderates ist mein Ehrenbürgerrecht hinfällig geworden und ich gebe es hiermit der Gemeinde Eglharting zurück.
Ich bitte, Vorliegendes sämtlichen Gemeinderatsmitgliedern bekannt zu geben.

[Unterschrift
Josef Bleibinhaus
Oberreg. Baurat a.D.]


Antwortschreiben der Gemeinde

"8. Mai 1933
Herrn Josef Bleibinhaus
Oberregierungsbaurat a.D.
Kirchseeon

Betreff Ehrenbürgerrecht

r jens. Zuschr. v. 27.4.33

Der Gemeinderat hat von der Niederlegung Ihres Ehrenbürgerrechtes in der Sitzung vom 7. Mai cr. Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat bedauert Ihren Schritt, kann aber daran nichts ändern, weil es vollkommen Ihrer Privatinitiative unterlag so zu handeln. Er weist es weit von sich Ihnen auch nur im geringsten einen Anlaß gegeben zu haben, Ihr Ehrenbürgerrecht zurückzugeben. Wenn Sie nicht zum 2. Bürgermeister gewählt wurden, so geschah dies nicht gegen Ihre Person. Dies wurde auch ausdrücklich durch den 2. Bürgermeister Hr. Braß seinerzeit betont. Die politischen Verhältnisse gaben dem Gemeinderat das Recht so zu handeln, da die bayr. Volkspartei den 2. Bürgermeister nach den derzeitigen Stärkeverhältnissen nicht beanspruchen kann. Durch diese Gleichschaltung wurden Ihre Verdienst um die Gemeinde Eglharzing bezw. den Ort Kirchseeon nicht berührt.
Bei der Gelegenheit möchten wir feststellen, daß bei der letzten Bürgermeisterwahl im Jahre 1929 die bayerische Volkspartei genau so gehandelt hat. Hr. Maierhofer hat dem vorherigen und hetzigen Gemeinderat Hr. Laidig im Dezember 1929 erklärt, als er ihn fragte, ob er sich dazu verstehen können, daß der zweite Bürgermeister von unserer Seite in der Person des Hr. Wallner in Buch gestellt werden, daß er das ablehnen müsse, nachdem die Mehrzahl der Wähler auf seiner Seite stünden. Er könne die mit Rücksicht auf diese nicht tun. Daraus ist zu ersehen, daß auch Ihre Partei seinerzeit die Macht nach dem Stärkeverhältnis ausgenützt hat.
Ein persönliches Interesse war bei der Wahl des 2. Bürgermeisters nicht ausschlaggebend[,] sondern lediglich die Parteizugehörigkeit.
Wir hoffen[,] mit Vorstehendem entsprechende Aufklärung geschaffen zu haben und erachten daher die ganze Angelegenheit für erledigt.

gez. Scheidhammer


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