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Altlasten:
1. Altlasten des ehemaligen Eisenbahnschwellenwerks der Bayrischen Staatsbahn/Deutschen
Reichsbahn/Deutsche Bundesbahn Versuch einer Chronologie
März/August 1991: Landtagsdrucksache 12/2852 - Schriftliche
Anfrage der Fraktion der Grünen zu den Altlasten auf dem Iveco-Gelände
1991: Vergebliche Anfechtung des vom Landratsamt Ebersberg angeordneten Sofortvollzugs
zur Untersuchung der Altlasten im nördlichen Teil des ehemaligen Eisenbahnschwellenwerks durch die
Deutsche Bundesbahn beim Verwaltungsgericht München, Az. M 2 S 91.4322
1992: Erfolgreiche Anfechtung des Sofortvollzugs
zur Untersuchung der Altlasten im nördlichen Teil des ehemaligen Eisenbahnschwellenwerks durch die
Deutsche Bundesbahn beim Verwaltungsgerichtshof München, Az. 22 CS 92.407
November 1993: Im Hauptsacheverfahren weist das Verwaltungsgericht München, Az. M 2 K 92.5406 die Klage
der Deutsche Bundesbahn gegen den Bescheid der Landratsamts Ebersberg bzw. Reg. v. Oberbayern zur
Untersuchung der Altlasten im nördlichen Teil des ehemaligen Schwellenwerks ab. Die Anordnung zum Sofortvollzug wird durch den am selben Tag getroffenen
erlassenen Beschluß des Verwaltungsgerichts München, Az. M 2 S7 92.5283 bestätigt.
Oktober 2000: Landtagsdrucksache 14/4414 Antrag der MdL Narnhammer und Wörner (SPD) zur Sanierung des Iveco-Geländes und
Beschluß des Landtags LT-Drs. 14/6310.
13. November 2011: Münchner Merkur Online: Gedankenspiel: Aus Altlast könnte Solarpark werden
09. Januar 2012: Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchseeon stimmt grundsätzlich einem Solarpark auf dem ehem. Schwellenwerksgelände zu
10. Januar 2012: Münchner Merkur Online: Aus Bayerns größter Altlast wird Solarpark
10. Januar 2012: Süddeutsche Online: Kirchseeon - Größter Solarpark des Landkreises geplant
Führt IVECO Gespräche mit einem neuen "Investor"?
25. November 2014: Süddeutsche Online: Neues Leben für Industriebrache
27. Februar 2018: Photovoltaik auf verseuchtem Erdreich
13. März 2018: Doch keine Solaranlage auf dem ehemaligen Bahnschwellenwerk
Weitere Informationen:
2. Altlast ehemalige Sperrmülldeponie der Gemeinde Kirchseeon im Ebersberger Forst
Mit Erde abgedeckte und "rekultivierte" ehemalige Deponie im Ebersberger Forst, April 2011.
08. August 2011: Der Gemeinderat Kirchseeon beschliesst auf Anordnung des Landratsamts vom April 2010, entsprechend den Anforderungen des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim eine Fachfirma mit weiteren Untersuchungen der Altlast zu beauftragen, da bei Voruntersuchungen verschiedenartige Bodenverunreinigungen festgestellt wurden.
Bericht des MM-EBE vom 21.8.2011
7. Februar 2014: Laut Bericht der SZ wird die Deponie derzeit mit Unterstützung der Gemeinschaftseinrichtung zur Altlastensanierung in Bayern e.V. (GAB) saniert. Laut Angaben der GAB wurde die Hausmülldeponie von 1969-1980 betrieben und und umfaßt auf einer Fläche von 6000 qm etwa 50.000 Kubikmeter.
SZ-Online vom 07.02.2014: Gefahr aus dem Untergrund
Dezember 2014: Laut Auskunft des Landratsamts steht noch eine Grundwasserprobe aus. Nach Auswertung der Analysen wird über das weitere Vorgehen entschieden.
3. Altlasten der Wurfscheiben-Schießanlage des Bayerischen Landesjagdverbandes am Forsthaus Diana, Ebersberger Forst
Im Zuge der Planungen der Kreisgruppe Ebersberg des Landesjagdverbandes Bayern e.V. zur Erweiterung der Schießanlage am Forsthaus Diana im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst zu einer überregionalen Schwerpunktanlage mit einer Versechsfachung der Zahl der abgegebenen
Schrotschüsse wurden von der Kreisgruppe für eine Machbarkeitsstudie neben einer Lärmimmissionsprognose auch
Altlastenuntersuchungen auf dem Gelände der Schießanlage in Auftrag gegeben.
Die Schießanlage Diana wird seit etwa 1920 als
Schießstand genutzt, seit 1963 als Wurfscheibenanlage; es ist eine Trapanlage und ein Kipp-Hasen-Stand vorhanden.
Die orientierenden Altlastenuntersuchungen wurden im Frühjahr 2010 vorgenommen, der Untersuchungsbericht datiert vom 16.6.2010.
Die Bodenproben wurden auf dem ca. 170 x 120 m großen Areal und im benachbarten Wald bis zu einer Tiefe von 2 Metern genommen.
Im Bereich des Wurfscheibenniederschlags wurden bis in 0,3 m Tiefe deutlich erhöhte Konzentrationen an
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gefunden, die den Hilfswert 2 des LfW-Merklatts 3.8/1 deutlich überschritten.
Die Konzentrationen an Blei und Antimon überschritten bis in eine Tiefe von 0,4 m die Hilfswerte 2 des LfW-Merklatts 3.8/1 deutlich.
In den Bereichen des Schrotniederschlags und des Kugelfangs überschritten bis zu einer Tiefe von 0,2 m die Belastungen mit Arsen, Blei und Antimon die Hilfswerte 2 des LfW-Merklatts 3.8/1.
Die Eluatproben aus dem Bereich des Wurfscheibenniederschlags überschreiten bis in eine Tiefe von 0,4 m für Blei und Antimon den Stufe 2 Wert. In den Bereich des Schrotniederschlags und des Kugelfangs überschreiten die Eluat-Konzenztrationen von Arsen, Blei und Antimon
ist in 0,2 m Tiefe den Stufe 2 Wert.
Zusammenfassung:
- In den Schwerpunktbereichen liegen erhebliche Konzentrationen an PAK, Arsen, Antimon und Blei im Boden vor
- Das Eluatvermögen von Arsen, Antimon und Blei ist hoch
- Durch Lösung sind die Schadstoffe mittlerweise bis in Tiefen von ca. 0,5 - 0,7 m Tiefe verfrachtet
- Nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim ist eine Gefährdung des Grundwassers (in ca. 37 m Tiefe) infolge Schadstoffmobilisierung
zwar nicht endgültig auszuschliessen, aber unwahrscheinlich.
Was im Fall einer Erweiterung des Schießbetriebes mit den großen Mengen belasteten Bodens passiert, d.h. ob er ausgetauscht wird,
ob er an Ort und Stelle verbleibt oder für die geplante Aufschüttung eines 100 m langen und 16 m hohen Walls zur Flugweitenbegrenzung der Geschosse verwendet wird, ist offen. Dies vor allem deshalb, weil bei der Fortsetzung des Schießbetriebs weitere PAK und Schwermetalle in den Boden gelangen, sofern dann nicht unbelastete Geschosse, wie z.B. Stahlschrot und PAK-freie Wurfscheiben zum Einsatz kommen.
03. November 2011: Per Email teilte Herr Otter, Vorsitzender der Kreisgruppe Ebersberg im Landesjagdverband Bayern e.V., mit, daß eine Zustimmung zur vollständigen Wiedergabe des Gutachtens nicht erteilt wird.
28. Dezember 2011: Obwohl der Landesjagdverband Bayern e.V. (LJV) eine informationspflichtige Stelle i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayUIG ("juristische Personen des Privatrechts, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder
öffentliche Dienstleistungen erbringen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, und dabei der Kontrolle des Freistaates Bayern oder einer unter seiner Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.") ist, weil der LJV nach Art. 27 Satz 2 des Bayerischen Jagdgesetzes eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt ("Förderung der Jagd") und der LJV diesbezüglich der Kontrolle des Freistaats unterliegt, verweigert die Kreisgruppe Ebersberg des Landesjagdverbandes Bayern e.V. die Gewährung der Akteneinsicht nach BayUIG in alle der Kreisgruppe vorliegenden Akten zu den Altlasten der Schießanlage in Diana, Ebersberger Forst.
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