1. Gesamt-Kriminalität, alle Straftaten, je 1000 Einwohner (= Häufigkeitszahl):
gibt die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten je 1000 Einwohner im
jeweiligen Berichtsjahr an.
Ein bekannt gewordener Fall ist jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-)Tat einschließlich der
mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine (kriminal-)polizeilich bearbeitete
Anzeige zugrunde liegt. Statistisch erfaßt wird die Anzahl der Fälle bei der Abgabe der
Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft. Die angegebenen Zahlen beinhalten daher auch alle die Verfahren,
die von der Staatsanwaltschaft
nicht weiter verfolgt und eingestellt werden und bei denen es nicht zur Zahlung einer Geldbuße oder
einem Gerichtsverfahren kommt.
2. Gewaltkriminalität, Gesamtzahlen je Tatortgemeinde: Unter diesem
Schlüssel 8920 werden erfaßt: Mord und Totschlag,
Sexualstraftaten, Raub und räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub
und Geiselnahme