Kirchseeon-intern.de - Aus dem Rathaus - Fragen an Bürgermeister Paeplow


Fragen an Bürgermeister Paeplow - aber keine Antworten

In der Ausgabe November 2020 des Gemeindeblatts schrieb Bürgermeister Jan Paeplow:
"Es gibt sicher viel zu berichten, dennoch habe ich entschieden, unter diesen Umständen die Bürgerversammlung zunächst auf Mai 2021 zu verschieben und gleichzeitig an einem neuen Format zu arbeiten. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, Anregungen, Informationen benötigen, nutzen Sie bitte die Bürgersprechstunde, in der ich jeden Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr für Sie da sein kann. Sie können uns auch gerne schreiben, per Post oder E-Mail. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten."

Einer solchen Einladung bedürfte es gar nicht, denn schon in der Bayerischen Verfassung steht:
Art. 115 Abs. 1: "Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden."
und auch das Grundgesetz bestimmt:
Art. 17: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch für alle Bürger gegenüber dem Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde eröffnen auch Art. 39 BayDSG und das Bayerische Umweltinformationsgesetz.

Allein, das scheint Bürgermeister Paeplow und seinen "persönlichen Referenten" Stephan Neu ebenso wenig zu interessieren wie die verpflichtende Bindung der Gemeindeverwaltung an Recht und Gesetz. Kritik und kritische Fragen sind vom Kirchseeoner Bürgermeister Jan Paeplow offenbar unerwünscht und werden mit Schweigen und Aussitzen "bestraft".

Hier finden Sie die Fragen, auf die Bürgermeister Paeplow und sein "persönlicher Referent" Stephan Neu jede Antwort verweigern:

https://fragdenstaat.de/behoerde/gemeinde-kirchseeon-landkreis-ebersberg-/

Hier finden Sie die Fragen, die an das Landratsamt Ebersberg gerichtet wurden, und dessen Antworten:

https://fragdenstaat.de/behoerde/landratsamt-ebersberg/

Wenn Sie diesen oder anderen Behörden Fragen stellen wollen,
dann geht das am einfachsten über die Plattform https://fragdenstaat.de


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