Vom Wasser - Fakten und Mythen: Teil 2: Schilda, Ortsteil Eglharting
Bald nachdem im Jahr 2012 im Gemeinderat der Entschluss feststand, in Eglharting an der Bucher Straße in einem ca. 2,4 ha großen Baugebiet Wohnraum für rund 200 Menschen zu schaffen, stellte sich die Frage nach der Wasserversorgung. Das Baugebiet grenzt unmittelbar an das Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) Eglharting. Daher drängten Gemeinderäte, die Mitglied des WBV Eglharting sind (Höher, Burgmayr-Weigt, Rothbauer) darauf, das Baugebiet an den WBV Eglharting anzuschließen. Der WBV hätte so ohne großen Aufwand den Wasserabsatz deutlich steigern können und durch die anfallenden Mehrerlöse hätte sich wohl die zum 1. Oktober 2014 notwendige und beschlossene Wasserpreiserhöhung vermeiden lassen - das Engagement dieser Gemeinderäte war daher keineswegs uneigennützig.
Ähnliche Überlegungen gab es beim WBV Eglharting, bei Bürgermeister Ockel und im Gemeinderat schon im Jahre 2005, als es um die Wasserversorgung des Lidl-Markts im Westen Eglhartings ging. Damals entschied man sich, das Gebäude über eine abenteuerlich dünne PE-Leitung an das Wasserleitungsnetz des WBV Eglharting anzuschließen und dem Lidl-Markt die Kosten für die Errichtung einer Löschwasserzisterne aufzubürden. Diese Entscheidung war rechtlich mehr als fragwürdig, denn der Lidl-Markt wie der Getränkemarkt befanden sich außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereichs des WBV Eglharting; vielmehr wäre es Aufgabe und Pflicht der Gemeinde gewesen, für die Wasserversorgung zu sorgen. Die Aufsichtsbehörde des WBV Eglharting, das Landratsamt Ebersberg, sah untätig zu; erst infolge des wachsendem Drucks brachte sie den WBV Eglharting im Herbst 2013 dazu, durch eine Satzungsänderung seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu Lasten der Gemeinde um diese beiden Gebäude auszudehnen. Inwieweit dieser Weg rechtlich überhaupt zulässig ist, wird derzeit im Landtag geklärt.
Nach diesen Erfahrungen zögerten Bürgermeister Ockel und der Gemeinderat, dies an der Bucher Straße zu wiederholen. Zudem hatte der Gemeinderats bereits am 08.03.2010 - wohl rechtswidrigerweise in einer nicht-öffentlichen Sitzung - beschlossen: „Der Marktgemeinderat beschließt, künftige Baugebiete in Eglharting über das Wasserwerk Kirchseeon zu versorgen“.
Die nächstgelegene Wasserleitung des Wasserwerks lag im Kirchseeoner Weg/Ecke Riederinger Straße, und damit rund 500 Meter von der Bucher Straße entfernt. Daher hatte Bürgermeister Ockel zunächst die Idee, zwar die Leitungen im Baugebiet vom Wasserwerk Kirchseeon betreiben zu lassen, aber mit Wasser, das vom WBV Eglharting gekauft wird, zu versorgen. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre das diejenige Lösung gewesen, die dem WBV Eglharting am meisten genutzt und dem Wasserwerk am meisten geschadet hätte. Eine solche Lösung schied aber aus rechtlichen Gründen aus, weil der WBV Eglharting nach dem Wasserverbandsgesetz nur zum Nutzen seiner eigenen Mitglieder (nämlich den Grundstückseigentümern innerhalb seines räumlichen Zuständigkeitsbereichs) tätig werden darf, nicht jedoch zum Nutzen von Dritten – und daher auch nicht für seine Nachbarn.
Auch der Vorschlag, das Leitungsnetz des WBV Eglharting lediglich zur Durchleitung des Kirchseeoner Wassers zu verwenden, wurde von der Regierung von Oberbayern als rechtlich nicht zulässig erachtet. Bei dieser Lösung hätte nur die bestehende Verbindungsstelle zwischen beiden Netzen im Feldweg dauerhaft geöffnet werden müssen und in der Bucher Straße eine Verbindung zur dort liegenden Wasserleitung des WBV Eglharting erstellt werden müssen. Mit diesem Konzept hätte auch das Problem, dass die jährlichen Grundwasserentnahmen des WBV dem vom Wasserwirtschaftsamt genehmigten Limit schon sehr nahe kommen, gelöst werden können.
So blieb dem Gemeinderat letztlich keine Alternative, als eine 500 m lange Wasserleitung quer durch das Leitungsnetz des WBV Eglharting zu verlegen. Über weite Strecken liegt nun auf der einen Straßenseite die neu verlegte Leitung des Wasserwerks und auf der anderen Straßenseite die schon länger bestehende Wasserleitung des WBV Eglharting. Schilda läßt grüßen!
Die Kosten von rund 250.000 EUR, die die Kunden des Wasserwerks Kirchseeon nun in den nächsten 40 Jahren abzahlen müssen, sind nur deshalb entstanden, weil es nach wie vor den WBV Eglharting als rechtlich eigenständige Behörde in Eglharting gibt. Denn wenn es in ganz Kirchseeon nur eine gemeindliche Wasserversorgung gäbe, dann hätte jede der angedachten Alternativen problemlos umgesetzt werden können – und die Gemeindebevölkerung als Gesamtheit hätte die 250.000 EUR für Sinnvolleres als investieren können.
Und die nächste überflüssige Verbindungsleitung wird wohl in absehbarer Zeit die Gebiete westlich der Baufirma Hönninger und westlich des Herterfeld erschließen – der WBV Eglharting wird dann von allen Seiten von Leitungen des Wasserwerks „umzingelt“ sein.
Das Wasserverbandsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass das Landratsamt den WBV auflösen kann, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Das öffentliche Interesse an einer einheitlichen gemeindlichen Wasserversorgung ist schon lange gegeben – ob ein öffentliches Interesse an einem Fortbestehen einer Behörde „WBV Eglharting“ besteht, die nur dem Eigennutzen seiner Mitglieder dienen darf, darf bezweifelt werden.
Dieser Artikel ist eine fortgeschriebene Fassung der in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft Juni 2014, erschienenen Erstversion. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite https://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm oder auf "Der Oberbayer"