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Januar 2015
Kaputte Lampe am Bahnsteg: Kein Geld für Reparatur?
Kaputte Lampe am Bahnsteg: Kein Geld für Reparatur?

Teure Straßen

In Bayern und einigen anderen Bundesländern sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die anliegenden Grundeigentümer an den Kosten des Ausbaus und der Verbesserung ihrer Straßen zu beteiligen. Der Umfang der Kostenbeteiligung der Bürger, geregelt in der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung, richtet sich nach der Art der Maßnahme und der Straßenkategorie und wurde in Kirchseeon zuletzt im Jahr 2007 drastisch erhöht.

Daher warten die Grundeigentümer am Gartenweg schon seit mehr als einem Jahr besorgt auf einen Bescheid aus dem Rathaus, der sie zur kurzfristigen Zahlung einer Kostenbeteiligung an der Luxussanierung des Gartenwegs in Höhe von rund 5-10.000 EUR auffordern dürfte. Deutlich günstiger dürften die Eigentümer an der Koloniestraße davonkommen, bei denen seit ebenfalls mehr als einem Jahr ein Bescheid zur Beteiligung an den Kosten der neuen Straßenbeleuchtung (neue und zusätzliche LED-Straßenlampen als Ersatz für die vorhandene, voll funktionsfähige Straßenbeleuchtung) aussteht.

Noch nichts von ihrem „Glück“ ahnen wohl die meisten Grundeigentümer an der Wasserburgerstrasse zwischen Bahnhof und Moosacher Brücke, die wohl die Hälfte der Kosten für die Gehwegverbreiterung aus eigener Tasche zahlen müssen; Beträge von einigen tausend EUR dürften hier die Regel sein, den Eisenbahner-Kleingärtnern könnte nachfolgend auch eine Erhöhung der Pachtgebühren drohen.

Die Nutzungsdauer von Straßenbelägen wird durchschnittlich mit rund 20-25 Jahren angesetzt. Das bedeutet, dass jedes Jahr die Fahrbahnbeläge von rund 4-5% des Straßennetzes erneuert werden müssten, um nicht in einen Unterhaltungsrückstand zu geraten. Diese Quote wird in Kirchseeon nicht annähernd erreicht, vielmehr werden die Unterhaltslasten in die Zukunft verlagert: überall werden in jedem Frühjahr wieder die entstandenen Frostschäden billig mit ein paar Schaufeln Teer zugekleckst und nach Jahren und Jahrzehnten des Flickwerks kommt die Verwaltung dann auf die Idee, dass jetzt eine Grunderneuerung der Straße notwendig sei und die Anlieger dafür zahlen sollen.

Eine regelmäßige Erneuerung des Fahrbahnbelags unter Erhalt des Ausbaustandards und unabhängig von der Wohnadresse einzelner Gemeinderäte wäre der bürgerfreundlichere und nachhaltigere Weg zum Erhalt des Straßennetzes – dann aber müsste der Straßenunterhalt komplett aus Haushaltsmitteln bestritten werden und dann könnten es sich Bürgermeister und Gemeinderat nicht mehr leisten, regelmäßig großzügige Finanzspritzen in 5-6stelliger EUR-Höhe an Schützenvereine und den ATSV verteilen. Aber der Straßenunterhalt ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe und hat Vorrang vor freiwilligen Aufgaben wie der Subventionierung der x-ten Schießanlage.

Die Anwohner des Gartenwegs dürften daher ebenso wenig Verständnis für die Beteiligung an den Baukosten haben wie die Anlieger der Koloniestraße und in Zukunft die Anlieger praktisch aller anderen Straßen, bei denen die Straßenbeleuchtung von herkömmlichen Natrium- oder Quecksilber-Dampflampen auf LED-Beleuchtung umgestellt wurde oder werden wird: während die Gemeinde durch den geringeren Stromverbrauch dauerhaft Kosten einspart, sollen die Anlieger die Umstellung mitfinanzieren, weil die Maßnahme als Verbesserung, von der auch die Anlieger profitieren, angesehen wird. Die Gemeinde spart dann Stromkosten, der Bürger zahlt die Baukosten.

Auch die Verbreiterung des Gehwegs an der Wasserburgerstraße ist eine ausbaubeitragspflichtige Verbesserung, für die die Anlieger mitzahlen sollen. Hier dürfte das Verständnis der Anlieger vollständig fehlen, weil der Bürgersteig erst in den 1990er Jahren zugunsten von den damals neu angelegten Parkbuchten verschmälert worden war – und auch die damalige Maßnahme war ausbaubeitragspflichtig.

Die Unzufriedenheit mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Bürger beim Ausbau und der Verbesserung von Straßen und Wegen beschränkt sich nicht auf Kirchseeon. Daher hat eine bayernweit tätige Gruppe von Betroffenen eine Initiative mit dem Namen „Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern - VerBiB“ gegründet; sie verfolgt das Ziel, dass im bayerischen Kommunalabgabengesetz die Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gestrichen und die Kommunen zu einem nachhaltigen Straßenunterhalt verpflichtet werden. „VerBiB“ arbeitet mit verschiedenen Eigenheimerverbänden zusammen und war Anfang April 2014 zum Informationsaustausch ins Maximilianeum eingeladen.

Über die Initiative und ihre Ziele kann man sich auf deren Homepage http://www.verbib.de (aktuell in Überarbeitung) oder durch Kontaktaufnahme mit ihrer Sprecherin in Gilching informieren.

Derzeit läuft eine vom Verband Wohneigentum Bayern e.V., 92637 Weiden, initiierte Internetpetition an den Bayerischen Landtag zur Streichung der Straßenausbaubeiträge, an der unter der Internetadresse http://tinyurl.com/ausbaubeitrag jeder mitmachen kann.

Dieser Artikel ist eine fortgeschriebene Fassung der in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft Januar 2015, erschienenen Erstversion. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite https://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm oder auf "Der Oberbayer"